Wussten Sie, dass Programme wie Microsoft Excel steuerlich nicht anerkannt werden? Unsere Kanzlei verwendet daher für die digitale Buchführung eine geprüfte Software aus dem Hause Wolters Kluwer Deutschland GmbH. Damit garantieren wir Ihnen die fachgerechte Digitalisierung Ihres Rechnungswesens inklusive der täglichen Kassenaufzeichnung, Verdienstabrechnungen etc.